DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK KUBA, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG IHRER VERPFLICHTUNG zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsstandards,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: