Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Kuba)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 232 aus 2001,
01.12.2001
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 232/2001 (NR: GP XXI RV 278 AB 322 S. 41. BR: AB 6232 S. 669.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. September 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 26, Absatz eins, mit 1. Dezember 2001 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK KUBA, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG IHRER VERPFLICHTUNG zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsstandards,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: