Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Errichtung eines Gemeinsamen Kontaktbüros - Grenzübergang Nickelsdorf-Hegyeshalom § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Errichtung eines Gemeinsamen Kontaktbüros - Grenzübergang Nickelsdorf-Hegyeshalom

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 145/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 7/2008

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2001

Außerkrafttretensdatum

31.10.2007

Unterzeichnungsdatum

04.05.2001

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung eines Gemeinsamen Kontaktbüros auf dem Gebiet der Grenzübergangsstelle Nickelsdorf-Hegyeshalom
StF: BGBl. III Nr. 145/2001

Änderung

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung (im Weiteren: der österreichische Vertragspartner) und die Regierung der Republik Ungarn (im Weiteren: der ungarische Vertragspartner) (im Weiteren zusammen: die Vertragspartner) haben

auf Grund von Artikel 2 Absatz 4 des am 15. Mai 1992 in Budapest unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr *1);

in der Absicht, die Kontrolle des Grenzverkehrs zu erleichtern, zu

beschleunigen und abzustimmen;

Folgendes vereinbart:

_____________________________________________________________________

*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 794/1992

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Vereinbarung wurde am 9. Mai bzw. 8. Juni 2001 durchgeführt; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 7 Absatz 1 mit 1. Juli 2001 in Kraft.

Gesetzesnummer

20001441

Dokumentnummer

NOR30001561

Navigation im Suchergebnis