Errichtung eines Gemeinsamen Kontaktbüros - Grenzübergang
Nickelsdorf-Hegyeshalom
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2008,
01.07.2001
31.10.2007
VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung eines Gemeinsamen Kontaktbüros auf dem Gebiet der Grenzübergangsstelle Nickelsdorf-Hegyeshalom
StF: BGBl. III Nr. 145/2001
idF:
BGBl. III Nr. 7/2008
Der Notenwechsel gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Vereinbarung wurde am 9. Mai bzw. 8. Juni 2001 durchgeführt; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 7 Absatz 1 mit 1. Juli 2001 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung (im Weiteren: der österreichische Vertragspartner) und die Regierung der Republik Ungarn (im Weiteren: der ungarische Vertragspartner) (im Weiteren zusammen: die Vertragspartner) haben
auf Grund von Artikel 2 Absatz 4 des am 15. Mai 1992 in Budapest unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr *1);
in der Absicht, die Kontrolle des Grenzverkehrs zu erleichtern, zu
beschleunigen und abzustimmen;
Folgendes vereinbart:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 794/1992