Die Republik Österreich,
die Schweizerische Eidgenossenschaft
und
das Fürstentum Liechtenstein
in der Absicht, zum Zwecke der Wahrnehmung gemeinsamer
Sicherheitsinteressen zusammenzuarbeiten,
in der Absicht, insbesondere die enge polizeiliche und grenzpolizeiliche Zusammenarbeit umfassend weiterzuentwickeln,
in der Absicht, den grenzüberschreitenden Gefahren sowie der internationalen Kriminalität durch ein kooperatives Sicherheitssystem wirksam zu begegnen,
im Bestreben nach einer weiteren Entwicklung des polizeilichen Amtshilfeverkehrs
sind wie folgt übereingekommen: