Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit EU - Korea
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.04.2001
Außerkrafttretensdatum
31.05.2014
Index
59/04 EU - EWR
Beachte
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des vorliegenden Vertragswerks, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, dadurch zu erfolgen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Titel
RAHMENABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL UND DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER REPUBLIK KOREA ANDERERSEITS
StF:
BGBl. III Nr. 118/2001 (NR: GP XX
RV 860 AB 967 S. 104. BR:
AB 5623 S. 635.)
Ratifikationstext
Die Notifikation gemäß Art. 21 des Abkommens wurde am 6. März 1998 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. April 2001 in Kraft getreten.Die Notifikation gemäß Artikel 21, des Abkommens wurde am 6. März 1998 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. April 2001 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärungen und Anhang sowie Unterzeichnungsprotokoll wird genehmigt.
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des vorliegenden Vertragswerks, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, dadurch zu erfolgen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung des vorliegenden Vertragswerks, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, dadurch zu erfolgen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2014
Gesetzesnummer
20001393
Dokumentnummer
NOR30001496