Kurztitel

Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit EU - Korea

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2014,

Inkrafttretensdatum

01.04.2001

Außerkrafttretensdatum

31.05.2014

Beachte

Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung des vorliegenden Vertragswerks, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, dadurch zu erfolgen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Langtitel

RAHMENABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL UND DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER REPUBLIK KOREA ANDERERSEITS

StF: BGBl. III Nr. 118/2001 (NR: GP XX RV 860 AB 967 S. 104. BR: AB 5623 S. 635.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärungen und Anhang sowie Unterzeichnungsprotokoll wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung des vorliegenden Vertragswerks, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, dadurch zu erfolgen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Artikel 21, des Abkommens wurde am 6. März 1998 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. April 2001 in Kraft getreten.