Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Irland) Art. 1

Kurztitel

Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Irland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 99/2000

Typ

Vertrag – Irland

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,In dieser Vereinbarung bedeuten die Ausdrücke
    1. Litera a
      „Verordnung“ die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der zwischen den beiden Vertragsstaaten jeweils geltenden Fassung;
    2. Litera b
      „Durchführungsverordnung“ die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der zwischen den beiden Vertragsstaaten jeweils geltenden Fassung.
  2. Absatz 2,In dieser Vereinbarung haben andere Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen nach der Verordnung und der Durchführungsverordnung oder den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zukommt.

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2016

Gesetzesnummer

20000730

Dokumentnummer

NOR40008191

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