Bundesrecht konsolidiert

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Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten § 0

Kurztitel

Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 24/2000

Typ

Vertrag – EG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.02.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

20.01.2000

Index

59/04 EU - EWR

Beachte

Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung (vgl. Art. 6).

Titel

Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
StF: BGBl. III Nr. 24/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften *) vom 8. April 1965 erfordert die Zusammenarbeit der Institutionen der Gemeinschaften und der verantwortlichen Behörden der Mitgliedstaaten.

Die Österreichische Bundesregierung und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften sind wie folgt übereingekommen:

___________________

*) ABl. 1967 Nr. 152/13 in der geltenden Fassung

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 6, mit 9. Februar 2000 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2015

Gesetzesnummer

20000400

Dokumentnummer

NOR30000432

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