Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 24 aus 2000,
09.02.2000
Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung vergleiche Artikel 6,).
Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
StF: BGBl. III Nr. 24/2000
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 6, mit 9. Februar 2000 in Kraft.
Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften *) vom 8. April 1965 erfordert die Zusammenarbeit der Institutionen der Gemeinschaften und der verantwortlichen Behörden der Mitgliedstaaten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften sind wie folgt übereingekommen:
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*) ABl. 1967 Nr. 152/13 in der geltenden Fassung