Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Türkei) § 0

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Türkei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 219/2000

Typ

Vertrag – Türkei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.10.1999

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TÜRKEI ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 219/2000 (NR: GP XXI RV 65 AB 248 S. 32. BR: AB 6179 S. 667.)

Sprachen

Deutsch, Türkisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich
und

die Republik Türkei

von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,

in Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der beiden Staaten bei Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und der Aufrechterhaltung der erworbenen Ansprüche und Anwartschaften,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. November 2000 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 35, Absatz 2, mit 1. Dezember 2000 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2016

Gesetzesnummer

20001089

Dokumentnummer

NOR30001172

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