Soziale Sicherheit (Türkei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2000,
01.12.2000
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TÜRKEI ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 219/2000 (NR: GP XXI RV 65 AB 248 S. 32. BR: AB 6179 S. 667.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. November 2000 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 35, Absatz 2, mit 1. Dezember 2000 in Kraft getreten.
von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,
in Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der beiden Staaten bei Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und der Aufrechterhaltung der erworbenen Ansprüche und Anwartschaften,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen: