Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Tunesien) § 0

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Tunesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 197/2000

Typ

Vertrag – Tunesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

23.06.1999

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TUNESISCHEN REPUBLIK ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 197/2000 (NR: GP XXI RV 89 AB 252 S. 32. BR: AB 6183 S. 667.)

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich
und

die Tunesische Republik,

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,

in Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der beiden Staaten bei Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und der Aufrechterhaltung der erworbenen Ansprüche und Anwartschaften, sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Oktober 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 32, Absatz 2, mit 1. November 2000 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2016

Gesetzesnummer

20000999

Dokumentnummer

NOR30001069

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