Soziale Sicherheit (Tunesien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2000,
01.11.2000
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TUNESISCHEN REPUBLIK ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 197/2000 (NR: GP XXI RV 89 AB 252 S. 32. BR: AB 6183 S. 667.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Oktober 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 32, Absatz 2, mit 1. November 2000 in Kraft.
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,
in Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der beiden Staaten bei Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und der Aufrechterhaltung der erworbenen Ansprüche und Anwartschaften, sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen: