Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung von Kanada, nachfolgend „die Vertragsparteien“ genannt,
Von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung zu verbessern und die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Auslieferung zu erleichtern,
In erneuter Bekräftigung der gegenseitigen Achtung ihrer Rechtsordnung und ihrer Rechtspflegeeinrichtungen,
sind wie folgt übereingekommen: