Auslieferung (Kanada)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2000,
01.10.2000
VERTRAG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada über die Auslieferung
StF: BGBl. III Nr. 159/2000 (NR: GP XXI RV 51 AB 139 S. 29. BR: AB 6123 S. 666)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Juli 2000 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, mit 1. Oktober 2000 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung von Kanada, nachfolgend „die Vertragsparteien“ genannt,
Von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung zu verbessern und die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Auslieferung zu erleichtern,
In erneuter Bekräftigung der gegenseitigen Achtung ihrer Rechtsordnung und ihrer Rechtspflegeeinrichtungen,
sind wie folgt übereingekommen: