Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Rückübernahmeabkommen (Lettland) § 0

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Lettland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 144/2000

Typ

Vertrag – Lettland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.06.2000

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal aufhalten (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 144/2000

Sprachen

Deutsch, Lettisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland (im weiteren Vertragsparteien genannt),

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens wurden am 30. Juni bzw. am 7. Juli 2000 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, mit 1. September 2000 in Kraft.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014

Gesetzesnummer

20000861

Dokumentnummer

NOR30000924

Navigation im Suchergebnis