Rückübernahmeabkommen (Lettland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 144 aus 2000,
01.09.2000
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal aufhalten (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 144/2000
Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens wurden am 30. Juni bzw. am 7. Juli 2000 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, mit 1. September 2000 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland (im weiteren Vertragsparteien genannt),
ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,
in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,
von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,
haben folgendes vereinbart: