Bundesrecht konsolidiert

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensordnung) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensordnung)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 13/2000

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1998

Außerkrafttretensdatum

30.06.2006

Index

19/05 Menschenrechte

Beachte

Zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 19/2007, Artikel 104,
Fußnote 12.

Titel

(Übersetzung) EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE VERFAHRENSORDNUNG
StF: BGBl. III Nr. 13/2000

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

TITEL römisch eins - Organisation und Arbeitsweise des Gerichtshofs

Kapitel römisch eins - Die Richter

Artikel 2 Berechnung der Amtszeit

Artikel 3 Eid oder feierliche Erklärung

Artikel 4 Unvereinbarkeit

Artikel 5 Rangordnung

Artikel 6 Rücktritt

Artikel 7 Entlassung

Kapitel römisch zwei - Die Präsidialämter des Gerichtshofs

Artikel 8 Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Gerichtshofs sowie der Präsidenten und Vizepräsidenten der Sektionen

Artikel 9 Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofs

Artikel 10 Aufgaben der Vizepräsidenten des Gerichtshofs

Artikel 11 Vertretung des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Gerichtshofs

Artikel 12 Präsidenten der Sektionen und Kammern

Artikel 13 Ausschluß vom Vorsitz

Artikel 14 Ausgewogene Vertretung der Geschlechter

Kapitel römisch drei - Die Kanzlei

Artikel 15 Wahl des Kanzlers

Artikel 16 Wahl der Stellvertretenden Kanzler

Artikel 17 Aufgaben des Kanzlers

Artikel 18 Organisation der Kanzlei

Kapitel römisch vier - Die Arbeitsweise des Gerichtshofs

Artikel 19 Sitz des Gerichtshofs

Artikel 20 Sitzungen des Plenums

Artikel 21 Andere Sitzungen des Gerichtshofs

Artikel 22 Beratungen

Artikel 23 Abstimmungen

Kapitel römisch fünf - Die Kammern

Artikel 24 Zusammensetzung der Großen Kammer

Artikel 25 Bildung der Sektionen

Artikel 26 Bildung der Kammern

Artikel 27 Komitees

Artikel 28 Verhinderung, Ablehnung, Freistellung

Artikel 29 Richter ad hoc

Artikel 30 Interessengemeinschaft

TITEL römisch zwei - Das Verfahren

Kapitel römisch eins - Allgemeine Vorschriften

Artikel 31 Möglichkeit von Abweichungen im Einzelfall

Artikel 32 Verfahrensanordnungen

Artikel 33 Öffentlichkeit des Verfahrens

Artikel 34 Gebrauch der Sprachen

Artikel 35 Vertretung der Vertragsparteien

Artikel 36 Vertretung der Beschwerdeführer

Artikel 37 Mitteilungen, Zustellungen, Ladungen

Artikel 38 Schriftsätze

Artikel 39 Vorläufige Maßnahmen

Artikel 40 Dringliche Mitteilung über eine Beschwerde

Artikel 41 Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden

Artikel 42 Maßnahmen zur Beweiserhebung

Artikel 43 Verbindung und gleichzeitige Prüfung von Beschwerden

Artikel 44 Streichung und Wiedereintragung im Register

Kapitel römisch zwei - Die Einleitung des Verfahrens

Artikel 45 Unterschriften

Artikel 46 Inhalt einer Staatenbeschwerde

Artikel 47 Inhalt einer Individualbeschwerde

Kapitel römisch drei - Die Berichterstatter

Artikel 48 Staatenbeschwerden

Artikel 49 Individualbeschwerden

Artikel 50 Verfahren vor der Großen Kammer

Kapitel römisch vier - Das Verfahren bei der Prüfung der Zulässigkeit

Staatenbeschwerden

Artikel 51

Individualbeschwerden

Artikel 52 Zuweisung einer Beschwerde an eine Sektion

Artikel 53 Verfahren vor einem Komitee

Artikel 54 Verfahren vor einer Kammer

Staatenbeschwerden und Individualbeschwerden

Artikel 55 Einreden der Unzulässigkeit

Artikel 56 Entscheidung der Kammer

Artikel 57 Sprache der Entscheidung

Kapitel römisch fünf - Das Verfahren nach Zulassung der Beschwerde

Artikel 58 Staatenbeschwerden

Artikel 59 Individualbeschwerden

Artikel 60 Ansprüche auf gerechte Entschädigung

Artikel 61 Beteiligung Dritter

Artikel 62 Gütliche Einigung

Kapitel römisch sechs - Die mündliche Verhandlung

Artikel 63 Leitung der mündlichen Verhandlung

Artikel 64 Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

Artikel 65 Ladung der Zeugen, Sachverständigen und sonstigen

Personen; Kosten ihres Erscheinens

Artikel 66 Eid oder feierliche Erklärung der Zeugen und Sachverständigen

Artikel 67 Ablehnung eines Zeugen oder eines Sach- verständigen;

Anhörung zu Informationszwecken

Artikel 68 Während der mündlichen Verhandlung gestellte Fragen

Artikel 69 Nichterscheinen, Aussageverweigerung, Falschaussage

Artikel 70 Verhandlungsprotokoll

Kapitel römisch sieben - Das Verfahren vor der Großen Kammer

Artikel 71 Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften

Artikel 72 Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer

Artikel 73 Verweisung an die Große Kammer auf Antrag einer Partei

Kapitel römisch acht - Die Urteile

Artikel 74 Inhalt des Urteils

Artikel 75 Entscheidung über eine gerechte Entschädigung

Artikel 76 Sprache des Urteils

Artikel 77 Unterzeichnung, Verkündung und Zustellung des Urteils

Artikel 78 Veröffentlichung der Urteile und anderer Schriftstücke

Artikel 79 Antrag auf Auslegung des Urteils

Artikel 80 Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

Artikel 81 Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen und Urteilen

Kapitel römisch neun - Gutachten

Artikel 82

Artikel 83

Artikel 84

Artikel 85

Artikel 86

Artikel 87

Artikel 88

Artikel 89

Artikel 90

Kapitel römisch zehn - Verfahrenshilfe

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 93

Artikel 94

Artikel 95

Artikel 96

Titel römisch drei - Übergangsbestimmungen

Artikel 97 Amtszeit der Richter

Artikel 98 Präsidenten und Vizepräsidenten der Sektionen

Artikel 99 Verhältnis zwischen Gerichtshof und Kommission

Artikel 100 Verfahren vor einer Kammer und der Großen Kammer

Artikel 101 Bewilligung der Verfahrenshilfe

Artikel 102 Antrag auf Auslegung des Urteils oder auf

Wiederaufnahme des Verfahrens

Titel römisch vier - Schlußbestimmungen

Artikel 103 Änderung oder Aussetzung der Anwendung von

Bestimmungen

Artikel 104 Inkrafttreten der Verfahrensordnung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte -

gestützt auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und deren Protokolle -

erläßt die folgende Verfahrensordnung:

Schlagworte

EMRK, MRK

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2009

Gesetzesnummer

20000334

Dokumentnummer

NOR30000366

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