Bundesrecht konsolidiert

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Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Änderung und Verlängerung Art. 1

Kurztitel

Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Änderung und Verlängerung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 101/2000

Typ

Vertrag – UNO

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.06.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

18 Kundmachungswesen
29/10 Strafprozess, Strafvollzug

Text

Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 1998, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 1999,) ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Im RIS seit

23.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2019

Gesetzesnummer

20010602

Dokumentnummer

NOR40213618

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