Kurztitel

Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Änderung und Verlängerung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 101 aus 2000,

Typ

Vertrag – UNO

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.06.2000

Index

18 Kundmachungswesen; 29/10 Strafprozess, Strafvollzug

Text

Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 1998, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 1999,) ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2019

Gesetzesnummer

20010602

Dokumentnummer

NOR40213618