DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE REPUBLIK CHILE,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, folgendes Abkommen zu schließen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 22 Abs. 1 des Abkommens wurden am 24. September 1998 und 10. September 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß Art. 22 Abs. 1 mit 1. Dezember 1999 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 22, Absatz eins, des Abkommens wurden am 24. September 1998 und 10. September 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß Artikel 22, Absatz eins, mit 1. Dezember 1999 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.