Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Chile)
Typ
Vertrag – Chile
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.12.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich
in Österreich auf die Rechtsvorschriften über
die Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat;
die Krankenversicherung und die Unfallversicherung hinsichtlich des Abschnittes II;die Krankenversicherung und die Unfallversicherung hinsichtlich des Abschnittes römisch zwei;
in Chile auf die Rechtsvorschriften über
das Neue Pensionssystem für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen, das auf der individuellen Kapitalisierung beruht;
die Systeme für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen, die vom Institut für gesetzliche Fürsorge verwaltet werden;
die Gesundheitssysteme hinsichtlich des Artikels 14.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen bezieht sich auch auf alle Rechtsvorschriften, welche die in Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften zusammenfassen, ändern oder ergänzen.
Schlagworte
Alterspension, Invaliditätspension
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016
Gesetzesnummer
20000271
Dokumentnummer
NOR40002407