Die Bundesrepublik Deutschland,
diedie Französische Republik,
diedie Italienische Republik,
dasdas Fürstentum Liechtenstein,
diedie Republik Österreich,
diedie Schweizerische Eidgenossenschaft,
diedie Republik Slowenien,
diedie Europäische Gemeinschaft,
Unterzeichner des Übereinkommens zum Schutze der Alpen (Alpenkonvention), einerseits,
undund das Fürstentum Monaco andererseits,
inSub-Litera, i, n Anbetracht der Tatsache, daß das Fürstentum Monaco der Alpenkonvention als Vertragspartei beizutreten wünscht,
inSub-Litera, i, n dem Bestreben, für den Schutz der Alpen im gesamten Alpenraum Sorge zu tragen,
sindsind wie folgt übereingekommen: