Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 1999,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
22.03.1999
20.12.1994
89/07 Umweltschutz
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT DES FÜRSTENTUMS MONACO ZUM ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZE DER ALPEN (BEITRITTSPROTOKOLL)
StF: BGBl. III Nr. 18/1999 (NR: GP XX RV 583 AB 682 S. 74. BR: AB 5455 S. 627.)
Deutsch, Französisch, Italienisch, Slowenisch
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, Bundesgesetzblatt Nr. 477 aus 1995,
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1998 hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 4, Absatz 2, mit 22. März 1999 in Kraft.
Folgende weitere Staaten bzw. Organisation haben das Protokoll ratifiziert bzw. genehmigt: Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Slowenien und die Europäische Gemeinschaft.
Die Bundesrepublik Deutschland,
die Französische Republik,
die Italienische Republik,
das Fürstentum Liechtenstein,
die Republik Österreich,
die Schweizerische Eidgenossenschaft,
die Republik Slowenien,
die Europäische Gemeinschaft,
Unterzeichner des Übereinkommens zum Schutze der Alpen (Alpenkonvention), einerseits,
und das Fürstentum Monaco andererseits,
Sub-Litera, i, n Anbetracht der Tatsache, daß das Fürstentum Monaco der Alpenkonvention als Vertragspartei beizutreten wünscht,
Sub-Litera, i, n dem Bestreben, für den Schutz der Alpen im gesamten Alpenraum Sorge zu tragen,
sind wie folgt übereingekommen:
03.04.2017
10011171
NOR11011412
N8199957732L