Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien
Typ
Vertrag – UNO
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
22.08.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Text
Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens
Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf alle an den ersuchten Staat gerichteten Ersuchen zur Vollstreckung vom Internationalen Gericht verhängter Strafen beziehen oder sich daraus ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012
Gesetzesnummer
20000056
Dokumentnummer
NOR40000622