Kurztitel

Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

22.08.1999

Text

Artikel 1

Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf alle an den ersuchten Staat gerichteten Ersuchen zur Vollstreckung vom Internationalen Gericht verhängter Strafen beziehen oder sich daraus ergeben.