Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 1999,
Artikel eins
22.08.1999
Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf alle an den ersuchten Staat gerichteten Ersuchen zur Vollstreckung vom Internationalen Gericht verhängter Strafen beziehen oder sich daraus ergeben.