Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Bulgarien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 65/1998

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1998

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

04.11.1997

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK BULGARIEN
StF: BGBl. III Nr. 65/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien,

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt 1),

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

_____________________________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 3. bzw. 12. Februar 1998 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 19, mit 1. April 1998 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2019

Gesetzesnummer

10012800

Dokumentnummer

NOR11013199

Alte Dokumentnummer

N9199811767U

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