Luftverkehrsabkommen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 1998,
Vertrag - Bulgarien
Paragraph 0
01.04.1998
04.11.1997
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK BULGARIEN
StF: BGBl. III Nr. 65/1998
Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 3. bzw. 12. Februar 1998 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 19, mit 1. April 1998 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt 1),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
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1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,
e-rk3
06.09.2019
10012800
NOR11013199
N9199811767U