Dieses Protokoll tritt am 30. Tag nach dem 1. Jänner 1996 für jene Mitglieder in Kraft, die es bis zu diesem Zeitpunkt angenommen haben, und für jene, die es nach diesem Zeitpunkt, aber keinesfalls später als am 30. Juni 1996 annehmen, tritt es am 30. Tag nach dem Datum der jeweiligen Annahme in Kraft. Wenn ein Mitglied, dessen Liste diesem Protokoll beigefügt ist, dieses bis zu diesem Zeitpunkt nicht annimmt, wird die Angelegenheit an den Rat für den Handel mit Dienstleistungen zur Erwägung und zum Ergreifen von angemessenen Maßnahmen weitergeleitet.