Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen über nukleare Sicherheit
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
24.11.1997
Außerkrafttretensdatum
Index
59/07 Kernenergie
Text
Kapitel 1
Ziele, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Artikel 1
Ziele
Ziele dieses Übereinkommens sind:
Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes nuklearer Sicherheit durch Verbesserung innerstaatlicher Maßnahmen und internationaler Zusammenarbeit, gegebenenfalls einschließlich sicherheitsbezogener technischer Zusammenarbeit;
Schaffung und Beibehaltung wirksamer Abwehrvorkehrungen in Kernanlagen gegen mögliche strahlungsbedingte Gefahren, um den einzelnen, die Gesellschaft und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen der von solchen Anlagen ausgehenden ionisierenden Strahlung zu schützen;
Verhütung von Unfällen mit strahlungsbedingten Folgen und Milderung solcher Folgen, falls sie eintreten.
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2015
Gesetzesnummer
10007953
Dokumentnummer
NOR12089905
Alte Dokumentnummer
N5199811627U