Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes nuklearer Sicherheit durch Verbesserung innerstaatlicher Maßnahmen und internationaler Zusammenarbeit, gegebenenfalls einschließlich sicherheitsbezogener technischer Zusammenarbeit;
Übereinkommen über nukleare Sicherheit
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 1998,
Artikel eins,
24.11.1997
Ziele dieses Übereinkommens sind: