Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,
kommen von dem Wunsche geleitet, ihre langjährigen guten wirtschaftlichen Beziehungen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Arbeitsmarktes der Grenzzonen zu ergänzen und in diesem Sinn in einem ersten Schritt die Beschäftigung von Grenzgängern zu erleichtern, dem nach Maßgabe der daraus gewonnenen Erfahrungen sowie der künftigen Entwicklungen weitere positive Schritte folgen sollen,
wie folgt überein: