Beschäftigung in Grenzzonen - Grenzgängerabkommen (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 1998,
01.04.1998
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen
StF: BGBl. III Nr. 26/1998 (NR: GP XX RV 902 AB 1008 S. 104. BR: AB 5579 S. 633.)
BGBl. III Nr. 217/2002 (NR: GP XXI RV 482 AB 1223 S. 110. BR: AB 6707 S. 690.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurdem Anmerkung, richtig: wurden) am 23. bzw. 28. Jänner 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. April 1998 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,
kommen von dem Wunsche geleitet, ihre langjährigen guten wirtschaftlichen Beziehungen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Arbeitsmarktes der Grenzzonen zu ergänzen und in diesem Sinn in einem ersten Schritt die Beschäftigung von Grenzgängern zu erleichtern, dem nach Maßgabe der daraus gewonnenen Erfahrungen sowie der künftigen Entwicklungen weitere positive Schritte folgen sollen,
wie folgt überein: