Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Norwegen) § 0

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Norwegen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 202/1998

Typ

Vertrag – Norwegen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1998

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.10.1996

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 202/1998 (NR: GP XX RV 650 AB 874 S. 88. BR: AB 5548 S. 631.)

Sprachen

Deutsch, Norwegisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Königreich Norwegen

in dem Wunsche, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens vom 27. August 1985 zwischen den beiden Staaten über soziale Sicherheit 1) treten soll:

________________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1986,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. März 1998 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 13, Absatz 2, mit 1. Juni 1998 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2016

Gesetzesnummer

10009113

Dokumentnummer

NOR11009291

Alte Dokumentnummer

N6199813330O

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