Soziale Sicherheit (Norwegen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 1998,
01.06.1998
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 202/1998 (NR: GP XX RV 650 AB 874 S. 88. BR: AB 5548 S. 631.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. März 1998 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 13, Absatz 2, mit 1. Juni 1998 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich
und
das Königreich Norwegen
in dem Wunsche, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens vom 27. August 1985 zwischen den beiden Staaten über soziale Sicherheit 1) treten soll:
________________________
1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1986,