Bundesrecht konsolidiert

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Rückübernahmeabkommen (Bulgarien) § 0

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 189/1998

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.11.1998

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

26.06.1998

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme von Personen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 189/1998

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien (im weiteren Vertragsparteien genannt) haben in der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind, zu regeln, folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens langten am 23. Juli bzw. 21. Oktober 1998 bei den Vertragsparteien ein; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, mit 30. November 1998 in Kraft.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014

Gesetzesnummer

10006076

Dokumentnummer

NOR11006183

Alte Dokumentnummer

N4199812863O

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