Rückübernahmeabkommen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 1998,
30.11.1998
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme von Personen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 189/1998
Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens langten am 23. Juli bzw. 21. Oktober 1998 bei den Vertragsparteien ein; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, mit 30. November 1998 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien (im weiteren Vertragsparteien genannt) haben in der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind, zu regeln, folgendes vereinbart: