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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien) § 0

Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 177/1998

Typ

Vertrag – Kroatien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1998

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.06.1997

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. III Nr. 177/1998 (NR: GP XX RV 951 AB 1195 S. 129. BR: AB 5715 S. 642.)

Sprachen

Deutsch, Kroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien (im weiteren Vertragsparteien genannt) haben in der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der Grenze zu regeln, folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, Absatz eins, des Abkommens wurden am 30. März bzw. 17. September 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 6, Absatz eins, mit 1. November 1998 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014

Gesetzesnummer

10006083

Dokumentnummer

NOR11006190

Alte Dokumentnummer

N4199813205U

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