Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 1998,
01.11.1998
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. III Nr. 177/1998 (NR: GP XX RV 951 AB 1195 S. 129. BR: AB 5715 S. 642.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, Absatz eins, des Abkommens wurden am 30. März bzw. 17. September 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 6, Absatz eins, mit 1. November 1998 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien (im weiteren Vertragsparteien genannt) haben in der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der Grenze zu regeln, folgendes vereinbart: