Bundesrecht konsolidiert

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Ausbildung und Austausch von jungen Arbeitskräften (Kanada) § 0

Kurztitel

Ausbildung und Austausch von jungen Arbeitskräften (Kanada)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 175/1998

Typ

Vertrag – Kanada

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1998

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

11.09.1998

Index

69/02 Arbeitsrecht

Titel

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN UND INTERNATIONALEN HANDEL VON KANADA UND DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES DER REPUBLIK ÖSTERREICH ÜBER DIE UNTERNEHMENSINTERNE UND BEI PARTNERUNTERNEHMEN DURCHGEFÜHRTE AUSBILDUNG SOWIE DEN AUSTAUSCH VON JUNGEN ARBEITSKRÄFTEN
StF: BGBl. III Nr. 175/1998

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel von Kanada und das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Republik Österreich (im folgenden als Vertragsparteien bezeichnet),

im Sinne der Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Kanada und der Republik Österreich,

in dem Wunsche, für die Staatsangehörigen beider Länder, insbesondere junge Menschen, umfassendere Möglichkeiten zu bieten, die Kultur und den allgemeinen Lebensalltag des jeweils anderen Landes zum Zwecke der Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Kanada und der Republik Österreich schätzen zu lernen,

in dem Wunsche, kanadische und österreichische Firmen bei der Entwicklung von Geschäftsverbindungen zwischen den beiden Ländern durch Erleichterung der unternehmensinternen und bei Partnerunternehmen durchgeführten Ausbildung zu unterstützen, wobei diese für Arbeitskräfte aus Kanada und aus Österreich vorgesehen ist, die in das jeweils andere Land reisen, um eine Ausbildung zu empfangen oder zu geben, die eine Verbesserung ihrer Fertigkeiten, das Kennenlernen der bei Unternehmungen üblichen Geschäftspraktiken sowie allenfalls formelle Schulungen einschließen kann,

in dem Wunsche, für junge Arbeitskräfte Vorkehrungen zu treffen, die österreichischen Staatsangehörigen die Einreise nach Kanada und kanadischen Staatsangehörigen die Einreise nach Österreich ermöglichen, damit sie in den Bereichen Tourismus sowie Land- und Forstwirtschaft die für ihre Ausbildung erforderlichen praktischen Erfahrungen sammeln können,

in der Absicht, im Geiste der Bestimmungen zu handeln, die in der Gemeinsamen Politischen Erklärung über die Beziehungen zwischen Kanada und der EU und dem Gemeinsamen Aktionsplan Kanadas und der EU enthalten sind, die am 17. Dezember 1996 für Kanada vom Premierminister und für die EU vom Präsidenten des Europäischen Rates und dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission unterzeichnet wurden,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Punkt 7 mit 1. Dezember 1998 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2016

Gesetzesnummer

10009135

Dokumentnummer

NOR11009317

Alte Dokumentnummer

N6199855520L

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