Bundesrecht konsolidiert

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Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen Art. 1

Kurztitel

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 117/1998

Typ

K (Geltungsbereich)

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.07.1998

Außerkrafttretensdatum

Index

19/05 Menschenrechte

Text

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen Bundesgesetzblatt Nr. 490 aus 1981,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1996,) hinterlegt:

                 Staaten:                   Datum der Hinterlegung

                                           der Ratifikationsurkunde:

                 Polen                          12. April 1996

                 Rumänien                        8. April 1998

                 Tschechische Republik          27. März 1996

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben.

Polen:

Vorbehalt:

Polen erklärt, daß es Artikel 4, Absatz eins, Litera a, in dem Sinne auslegt, daß dieser auf Gefangene und auf Personen, die durch Entscheidung eines Gerichts in psychiatrische Krankenanstalten eingewiesen wurden, keine Anwendung findet.

Erklärung:

Polen erklärt, daß die Bestimmungen des Artikel 4, Absatz 2, Litera a, auf seine Staatsangehörigen keine Anwendung findet.

Tschechische Republik:

Die Bestimmung des Artikel 4, Absatz 2, Litera a, findet in bezug auf die Staatsbürger der Tschechischen Republik keine Anwendung.

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2025

Gesetzesnummer

10001526

Dokumentnummer

NOR12016687

Alte Dokumentnummer

N1199811620O

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/1998/117/A1/NOR12016687

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