Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)
Typ
Vertrag – UNIDO
§/Artikel/Anlage
Art. 57
Inkrafttretensdatum
01.06.1998
Außerkrafttretensdatum
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Abschnitt 57
Dieses Abkommen tritt außer Kraft:
wenn darüber zwischen der Regierung und der UNIDO Einvernehmen herrscht; und
wenn der Amtssitz der UNIDO aus dem Gebiet der Republik Österreich verlegt wird; hiebei sind jene Bestimmungen des Abkommens ausgenommen, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beendigung der Tätigkeit der UNIDO an ihrem Amtssitz in der Republik Österreich und mit der Verfügung über ihr dort befindliches Eigentum gegebenenfalls Anwendung finden.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Gesetzesnummer
10001530
Dokumentnummer
NOR12016808
Alte Dokumentnummer
N1199812317U