wenn darüber zwischen der Regierung und der UNIDO Einvernehmen herrscht; und
Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 1998,
Artikel 57
01.06.1998
Dieses Abkommen tritt außer Kraft: