Bundesrecht konsolidiert

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Förderung und Schutz von Investitionen (Südafrika) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Förderung und Schutz von Investitionen (Südafrika)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 193/1997 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 291/2013

Typ

Vertrag – Südafrika

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1998

Außerkrafttretensdatum

10.10.2014

Unterzeichnungsdatum

28.11.1996

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN
zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Südafrika über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 193/1997 (NR: GP XX RV 556 AB 661 S. 71. BR: AB 5441 S. 626.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK SÜDAFRIKA, im folgenden „die Vertragsparteien” genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme von Investitionen durch Investoren der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Verstärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Oktober 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2013

Gesetzesnummer

10007877

Dokumentnummer

NOR11008019

Alte Dokumentnummer

N5199711035U

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