DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK SÜDAFRIKA, im folgenden „die Vertragsparteien” genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme von Investitionen durch Investoren der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Verstärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: