Förderung und Schutz von Investitionen (Südafrika)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 193 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 291 aus 2013,
01.01.1998
10.10.2014
ABKOMMEN
zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Südafrika über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 193/1997 (NR: GP XX RV 556 AB 661 S. 71. BR: AB 5441 S. 626.)
BGBl. III Nr. 291/2013
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Oktober 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK SÜDAFRIKA, im folgenden „die Vertragsparteien” genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme von Investitionen durch Investoren der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Verstärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: