Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Amtssitz - Joint Vienna Institute
Typ
Vertrag – Joint Vienna Institut
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
31.10.1997
Außerkrafttretensdatum
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 2
Rechtspersönlichkeit
Die Republik Österreich anerkennt die durch das Übereinkommen über die Errichtung des Instituts geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit des Instituts sowie seine Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere seine Fähigkeit:
unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern; und
andere Handlungen zu setzen, die für seine Zwecke und Aufgaben notwendig oder nützlich sind.
Gesetzesnummer
10001487
Dokumentnummer
NOR12016341
Alte Dokumentnummer
N1199749608L