Verträge abzuschließen;
Amtssitz - Joint Vienna Institute
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 187 aus 1997,
Artikel 2
31.10.1997
Artikel 2
Rechtspersönlichkeit
Die Republik Österreich anerkennt die durch das Übereinkommen über die Errichtung des Instituts geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit des Instituts sowie seine Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere seine Fähigkeit: