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Abkommen zwischen Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 170/1997

Typ

Vertrag – Ukraine

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1997

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.11.1996

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 170/1997 (NR: GP XX RV 505 AB 659 S. 71. BR: AB 5439 S. 626.)

Sprachen

Deutsch, Ukrainisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE UKRAINE, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. September 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Dezember 1997 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2015

Gesetzesnummer

10007903

Dokumentnummer

NOR11008045

Alte Dokumentnummer

N5199749706L

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