Abkommen zwischen Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 170 aus 1997,
01.12.1997
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 170/1997 (NR: GP XX RV 505 AB 659 S. 71. BR: AB 5439 S. 626.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. September 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Dezember 1997 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE UKRAINE, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: